Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Klima- und Energiefonds ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website kea.gv.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Klima- und Energiefonds ist bestrebt diese Website entsprechend Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) anzupassen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Unsere Grafiken enthalten teilweise keinen Alternativtext. Screenreader-Benutzer erhalten daher keine Informationen über den grafischen Inhalt (WCAG 1.1.1 Nicht-textueller Inhalt).

Die Komponenten der Benutzeroberfläche sowie die grafischen Objekte weisen in ihrer visuellen Präsentation kein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu benachbarten Farben auf (WCAG 1.4.11 Nicht-textueller Kontrast).

Bei der Bedienung ohne Maus können wiederkehrende und damit möglicherweise schon bekannte Seitenbereiche, wie etwa die Hauptnavigation, mit Tastaturbefehlen nicht übersprungen werden
(WCAG 2.4.1 Tastatur).
Da die Webseite nicht durch Tastaturbefehle navigiert werden kann, erhalten fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge nicht (WCAG 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).

Bei Bildschirmaktionen kann durch Klick mit der Maus oder am Touch Screen unbeabsichtigte Ereignisse ausgelöst werden (WCAG 2.5.2 Zeiger Abbruch).

Die Steuerung durch Bewegung eines Gerätes kann nicht gänzlich abgestellt werden (WCAG 2.5.4 Steuerung durch Bewegung).

Die Erfüllung der oben aufgelisteten WCAG-Erfolgskriterien ist beauftragt.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Klima- und Energiefonds liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28. Februar 2024 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im August 2020. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Kontakt:
Klima- und Energiefonds
E-Mail: office@klimafonds.gv.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

https://www.ffg.at/form/kontaktformular-beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

https://www.ffg.at/barrierefreiheit/beschwerdestelle

Download der Barrierefreiheitserklärung: HIER

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