Kommission zur Bekämpfung von Energiearmut
Im Dezember 2023 wurde eine §8 BMG Kommission als beratendes Organ ins Leben gerufen, welche dem Klimaschutzministerium regelmäßig Empfehlungen zur Bekämpfung von Energiearmut vorlegen soll.
- Die Mitglieder der Kommission wurden im nationalen Energieeffizienzgesetz festgelegt. Folgende Organisationen sind mit jeweils einer Person vertreten:
- Klimaschutzministerium
- Sozialministerium
- Finanzministerium
- Arbeiterkammer
- Wirtschaftskammer
- Bundesländer
- Städte- und Gemeindebund
- Armutskonferenz (ein Netzwerk von über 40 sozialen Organisationen)
- Regulierungsbehörde E-Control
- Österreichische Energieagentur
- Österreichs E-Wirtschaft (Interessensvertretung der österreichischen Elektrizitätswirtschaft)
Der Vorsitz der Kommission wird von der Bundesministerin für Klimaschutz oder einer von ihr nominierten Vertretung geführt. Sie tagt gemäß ihrer Geschäftsordnung mind. 1x jährlich und berät das Ministerium direkt mit Empfehlungen zur Bekämpfung von Energiearmut.