Allgemeine Infos zu Energiearmut
Auf dieser Seite finden Sie allgemeine Infos zu Energiearmut, ihre Ursachen und Auswirkungen, sowie aktuelle Zahlen und Fakten für Österreich und Europa.

Was ist Energiearmut?
Der Begriff „Energiearmut“ taucht seit vielen Jahren immer wieder in öffentlichen Debatten rund um die Leistbarkeit von Energie auf. Meistens meint man damit die Nicht-Leistbarkeit oder Unerschwinglichkeit von Haushaltsenergie (z.B. Strom, Gas oder Fernwärme) – also dass Haushalte ihren notwendigen Energiebedarf nicht oder nicht ausreichend mit ihren vorhandenen finanziellen Mitteln decken können.
Die Ursachen für Energiearmut sind vielfältig. Hohe oder steigende Energiekosten, geringe Einkommen, längere Krankheit oder Arbeitslosigkeit, ein Wohnsitz mit schlechter Bausubstanz oder veralteten Geräten… all das sind Gründe, weshalb Haushalte von Energiearmut betroffen sein können.
Energiearmut kann sich in den betroffenen Haushalten auf viele verschiedene Arten zeigen: zum Beispiel, wenn Haushalte ihre Energierechnungen nicht oder nicht rechtzeitig zahlen können, wenn sie nicht in der Lage sind ihre Wohnung angemessen warm zu halten, oder auch, wenn sie nicht über die Ressourcen verfügen, um alte, ineffiziente oder kaputte Haushaltsgeräte auszutauschen.
Mit Energiearmut gehen viele weitere Herausforderungen einher. Angefangen bei gesundheitlichen Problemen (z.B. aufgrund von zu kalten oder feuchten Wohnräumen, aber auch bei fehlendem Schutz vor Hitze), über Stress und Stigmatisierungserfahrungen bis hin zu schlechteren Bildungschancen und sozialer Ausgrenzung. Darum ist es wichtig, Energiearmut präventiv zu vermeiden und dort, wo sie bereits existiert, Betroffene gezielt zu unterstützen.
Wie sich Energiearmut im Leben von Betroffenen zeigt und welche Ursachen dahinterstehen, zeigt auch der Faktencheck Energiearmut der kea. Dieser Faktencheck liefert Antworten auf die häufigsten und wichtigsten Fragen zu Energiearmut.
Aktuelle Zahlen
Laut aktuellsten EU-SILC Daten von 2023 können sich etwa 3,9% der Haushalte in Österreich nicht leisten, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. Das sind etwa 160.000 Haushalte. Zusätzlich gaben in aktuellsten Quartalserhebungen der Statistik Austria 30,3% der Haushalte an, dass sie sich im vorherigen Quartal zwar die für ihren Haushalt benötigte Energie leisten konnten, aber nur, weil sie den Verbrauch verringert haben.
Auf EU-Ebene waren 10,6% der Haushalte 2023 nicht in der Lage, ihre Wohnung angemessen warmzuhalten. Der Anteil in österreichischen Haushalten von 4% lag somit unter dem europäischen Durchschnitt.
Um Energiearmut in Österreich in Zukunft noch ausführlicher und effektiver zu analysieren, hat die kea gemeinsam mit Expert:innen aus verschiedenen Organisationen ein Monitoringkonzept erarbeitet. Es bietet ausführlichere Informationen über relevante Indikatoren und Datenquellen zur Messung von Energiearmut.
Gesetzliche Definition
Die EU definiert Energiearmut als „den fehlenden Zugang eines Haushalts zu essenziellen Energiedienstleistungen (…), einschließlich einer angemessenen Versorgung mit Wärme, Warmwasser, Kälte und Beleuchtung sowie Energie für den Betrieb von Haushaltsgeräten (…), wobei diese durch eine Kombination von Faktoren verursacht wird, darunter zumindest Unerschwinglichkeit, unzureichendes verfügbares Einkommen, hohe Energieausgaben und schlechte Energieeffizienz von Wohnungen“.
In Österreich selbst gibt es noch keine einheitliche Definition von Energiearmut. Der Entwurf für ein nationales Energiearmutsdefinitionsgesetzes versucht diese Lücke zu schließen, ist aber noch in politischer Verhandlung.
Einerseits bietet der Entwurf eine statistische Definition mit spezifischen Indikatoren, die für die Messung von Energiearmut und die Durchführung von Analysen herangezogen werden sollen. Andererseits definiert er sogenannte „unterstützungswürdige Haushalte“ – also Haushalte, die für Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut oder zur Förderung klimarelevanter Investitionen (z.B. Sanierungen) herangezogen werden können.
Diese Unterscheidung macht deshalb Sinn, weil statistische Analysen nur mit Indikatoren durchgeführt werden können, für die auch ausreichend Daten (z.B. aus Umfragen) vorhanden sind. Mangelnde statistische Datenverfügbarkeit sollte allerdings kein Grund sein, Haushalte von Leistungen auszuschließen. Deshalb soll es für die Bestimmung von „unterstützungswürdigen Haushalten“ andere Vorgaben geben.
Für die statistische Messung von Energiearmut sieht der Gesetzesentwurf u.a. folgende Indikatoren vor:
- Haushalte mit einem Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle…
- und gleichzeitig überdurchschnittlich hohen Energiekosten (dieser Indikator erfasst z.B. jene Haushalte, die aufgrund der schlechten Bausubstanz ihrer Wohnung sehr viel Energie brauchen, um angemessene Wohntemperaturen zu erreichen)
- und gleichzeitig besonders niedrigen Energiekosten (dieser Indikator erfasst z.B. jene Haushalte, die sich die Kosten für Energie kaum oder gar nicht leisten können und deshalb in diesem Bereich sehr sparen müssen)
- die ihre Wohnräume nicht angemessen warmhalten können
- die Zahlungsrückstände bei Wohnnebenkosten wie Strom oder Heizung haben
- deren Wohnräume von schlechter Bausubstanz gekennzeichnet sind (z.B. feuchte Wände, undichtes Dach)
Diese Indikatoren sollen durch das Klimaschutzministerium und das Sozialministerium angepasst und ergänzt werden können. Die kea liefert dafür Berichte als Grundlage.
Um festzustellen, ob Haushalte „unterstützungswürdig“ sind, orientiert sich der Gesetzesentwurf am sogenannten Ausgleichszulagenrichtsatz:
- Wenn das Netto-Einkommen eines Haushalts diesen Richtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt, spricht man von „schutzbedürftigen“ oder „einkommensschwachen“ Haushalten. Dieser Begriff ist vor allem für Maßnahmen relevant, die sozialpolitische Ziele verfolgen (z.B. die Abfederung zu hoher Energiekosten).
- Wenn das Netto-Einkommen eines Haushalts den zweifachen Richtsatz um nicht mehr als 12% übersteigt, spricht man von „förderungswürdigen“ Haushalten. Dieser Begriff ist vor allem für Maßnahmen relevant, die klimapolitische Ziele verfolgen (z.B. die Abfederung hoher Investitionskosten von Sanierungsvorhaben). Hier wird deshalb der zweifache Richtsatz angewendet, weil viele Klimaschutzinvestitionen sehr teuer und somit für einen wesentlich größeren Teil der Bevölkerung nicht leistbar sind. Die höhere Schwelle ermöglicht es, mehr Haushalte dabei zu unterstützen, diese notwendigen Investitionen zu tätigen.
Bestimmte Leistungen wie Familienbeihilfe, Pflegegeld, oder Unfallrenten zählen laut diesem Gesetzesentwurf nicht zum Netto-Einkommen. Sollte das Netto-Einkommen eines Haushalts trotzdem die Betragsgrenzen überschreiten, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Teil der Mietkosten, außergewöhnliche Belastungen gemäß Einkommenssteuergesetz, oder auch Ausgaben im Zusammenhang mit einer 24-Stunden-Betreuung vom Einkommen abgezogen werden.
Sollten nicht bereits andere geeignete Nachweise vorliegen (z.B. eine Befreiung vom ORF-Beitrag), soll die ORF-Beitrags Service GmbH die Einkommensverhältnisse prüfen und einen Bescheid über die „Unterstützungswürdigkeit“ eines Haushalts erstellen können.