9. Die Umsetzung evaluieren

Wenn der Aushandlungsprozess abgeschlossen und die Vereinbarungen in Umsetzung sind bzw. die Umsetzung bereits erfolgt ist, geht es darum zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß die Vereinbarungen tatsächlich umgesetzt werden oder wurden bzw. aus welchen Gründen Vereinbarungen nur teilweise oder gar nicht zur Umsetzung gelangten.

Damit Sie ein aussagekräftiges Monitoring aufsetzen können, sollten Sie schon zu Beginn ihres Vorhabens festlegen, was Sie genau erreichen wollen (Zielwerte), wie Sie die Zielerreichung messen können (quantitative oder qualitative Daten und Indikatoren), wie Sie an diese Daten kommen können (Quellen für technische Daten, Interviews, Umfrage, Workshops usw.), wann das Monitoring stattfinden soll, wer dabei die Federführung innehaben und wer aller eingebunden werden soll. Details dazu finden Sie in Schritt 3).

Im Hinblick auf die Kontinuität der Beteiligung ist es wünschenswert und auch zu empfehlen, Personen, die am Aushandlungsprozess beteiligt waren, in die Überprüfung der Umsetzung einzubeziehen. In manchen Beteiligungsprozessen werden zu diesem Zweck am Ende des Aushandlungsprozesses eigene Gremien eingerichtet (siehe Schritte 7.2 und 7.3).

Zum Abschluss sollten Sie das methodische Vorgehen und die relevanten Erkenntnisse aus dem Monitoring in einem kurzen Bericht zusammenfassen. Diese Zusammenfassung kann für nachfolgende Beteiligungsprozesse sehr hilfreich sein.

Ihre persönliche Checkliste
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