Sauber Heizen und Sanieren für Alle

01.09.2024
Ein sichtlich erfreuter Mann im Rollstuhl sitzt vor einer Heizung und wird von seinem munteren, schwarz-weiß gescheckten Hund angesprungen.

 

Sauber Heizen für Alle: Schritt für Schritt zur neuen Heizung

Sind Sie Eigentümer:in in Ihrem Haus und heizen noch mit Öl, Gas oder Kohle? Das Programm „Sauber Heizen für Alle“ übernimmt für Menschen mit wenig Einkommen bis zu 100% der Kosten bei der Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung!

Wir fassen auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammen. Für weitere Fragen können Sie das Serviceteam der Abwicklungsstelle KPC kontaktieren.

Kann ich das Programm nutzen?

Wenn Sie wenig Einkommen haben und den Bezug von Sozialhilfe oder eine Befreiung vom ORF-Beitrag (früher GIS-Befreiung) nachweisen können, dann kann Ihr Haushalt das Programm nutzen. Auch andere Informationen zu Einkommen oder Wohnbeihilfe können berücksichtigt werden.

Was wird finanziert?

Finanziert wird der Tausch eines fossilen Heizungssystems gegen ein klimafreundliches Heizungssystem. Das Programm gilt für Einfamilien-, Zweifamilien- und Reihenhäuser. Sie müssen zu mindestens 50% Eigentümer:in sein und Ihr Hauptwohnsitz dort muss vor dem 31.12.2022 angemeldet worden sein.

Wie viel Geld bekomme ich?

Es gibt einen Maximalbetrag der Kosten, die durch das Programm ersetzt werden können. Diese Höchst-Grenze hängt von der Art der Heizung ab, für die Sie sich entscheiden, und beträgt zwischen 28.243€ (für Fernwärme) und 37.252€ (für bestimmte Wärmepumpen).

Was muss ich dafür tun?

Dazu müssen Sie ein paar Schritte in der richtigen Reihenfolge machen. Diese werden im Detail in den Broschüren beschrieben, die Sie unten herunterladen können. Bei Fragen helfen Ihnen die KPC oder Ihre Landesförderungsstelle gerne. Diese Kontakte finden Sie ebenfalls in den Broschüren.

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Sie wohnen in der Steiermark?

In der Steiermark gibt es zusätzlich das Förderprogramm „Sanieren für Alle“. Das Programm übernimmt bis zu 100%  der Kosten für ausgewählte Sanierungsmaßnahmen (z.B. Dämmung der Außenwände, des Daches oder auch Tausch von Fenstern und Außentüren). Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern oder Reihenhäusern mit geringem Einkommen können dafür bis zum 31.12.2024 einen Antrag stellen. Weitere Informationen und Beratung finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

Ein sichtlich erfreuter Mann im Rollstuhl sitzt vor einer Heizung und wird von seinem munteren, schwarz-weiß gescheckten Hund angesprungen.

Sie möchten dieses Programm nutzen?

Melden Sie sich bis 31.12.2024 auf der Website der Abwicklungsstelle KPC an!

Ein Mann mit einer Krücke steht neben einem Heizkörper und schaut auf sein Smartphone.

Sie brauchen eine andere Unterstützung?

Auf unserer Website finden sie Informationen über weitere finanzielle Unterstützungsangebote bei hohen Energiekosten!

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